Wir beraten unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:
Entwurf und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen,
Entwurf und Verhandlung von Nutzungsverträgen sowie anderen Verträgen über die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Immobilien,
Verhandlung sonstiger Dokumente mit Vermietern oder Mietern (Sicherheiten für Forderungen, Nachträge zu Mietverträgen, Übertragung von Rechten aus Verträgen, Übergabe-Übernahme-Protokolle),
Beratung in strittigen Situationen und vor dem Streitfall.